München – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verschärft seine Vorgaben bei der Messung von Schadstoffen in der Luft. Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gilt als Verstoß gegen die EU-Regeln, entschieden die höchsten Richter gestern in Luxemburg. Mittelwerte für die Stadt zu erstellen, ist nicht zulässig – jetzt steht jeder Luft-Messposten im Fokus.
Künftig können Bürger bei Gericht prüfen lassen, ob die Messstationen richtig platziert sind. Als Konsequenz könnte eine Klagewelle anrollen, glaubt der Münchner Rechtsanwalt Markus Klamert, der viele Diesel-Klagen betreut hat. „Natürlich wird dieses Urteil ein weiterer Schock für alle Dieselfahrer sein, da die Fahrverbote in den Städten nicht mehr aufzuhalten sein werden.“
Die Münchner Grünen werten das Urteil als „schallende Ohrfeige“ für die Staatsregierung. Auch die Deutsche Umwelthilfe übte starke Kritik. Münchens Umweltreferentin Stephanie Jacobs hält die Folgen aber für „überschaubar“. Laut Umweltministerium dürfte das Urteil „keine weitergehenden Auswirkungen auf die Praxis im Freistaat haben“.