Leipzig – Ärzte sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizid gegen deren Willen das Leben zu retten. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig entschieden. Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte Hamburg und Berlin. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt. Angeklagt waren zwei Ärzte, die Kranke nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet hatten.