Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen. Mit dem Beschluss werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und danach die Kinder sowie die Mutter nach Deutschland bringen zu lassen, hieß es.