Berlin/München – Die Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen. Dies ist ein Punkt eines umfassenden Gesetzentwurfs zur Modernisierung von Strafverfahren, den das Bundesjustizministerium entwickelt hat. Weiterhin verboten bleibt laut dem Entwurf die Auswertung der „biogeografischen Herkunft“ eines mutmaßlichen Täters.
Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test zulässig. Zudem dürfen Ermittler einen Abgleich mit früher erfassten Spuren – etwa Haare, Hautschuppen oder Bluttropfen – machen.
Der Richterbund begrüßte den Vorstoß aus Berlin. Die zusätzlichen Befugnisse könnten „bei der Fahndung weiterhelfen“, sagte der Vorsitzende Jens Gnisa dem SWR. „Man nimmt eben die Merkmale auf, die man auch aus einem Foto entnehmen kann“ Auch die Staatsregierung in München äußert sich positiv. „Unsere Strafverfolger brauchen moderne Ermittlungsinstrumente“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) unserer Zeitung. „Gerade bei DNA-Spuren müssen sie den technischen Fortschritt umfassender als bisher nutzen dürfen.“ Der Bund greife eine langjährige Forderung Bayerns auf, sagte Eisenreich.
Medizinisch wäre es möglich, einen Schritt weiterzugehen und die „geografische Herkunft“ (also die ethnische Gruppe) zu ermitteln. Die Methode ist aber politisch umstritten und häufig ungenau. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mahnte, man müsse genau darauf achten, wie ein Missbrauch etwa in Form eines „Racial Profiling“ verhindert werden könne. sr