Braunschweig – Vier Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei Volkswagen hat das bislang größte Gerichtsverfahren für betroffene Dieselkäufer begonnen. Hunderttausende von VW-Fahrern erhoffen sich von der Verhandlung über die Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen den Autobauer Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Braunschweig machte deutlich, dass es sehr sorgfältig prüfen will, inwiefern den Autokäufern ein möglicher Schaden entstanden ist. Der Vorwurf einer sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung von Dieselkäufern werde dabei „sehr ernsthaft in Betracht zu ziehen sein“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Neef am Montag.
Vergleichsverhandlungen hält das Gericht für erstrebenswert, aber derzeit schwierig. Ein Vergleich könne Verbrauchern je nach Ausgang des Musterfeststellungsverfahrens eine individuelle Klage im Anschluss ersparen und sei sicherlich in deren Sinne, sagte Neef. Da die Ansprüche der Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, jedoch sehr unterschiedlich seien, etwa was den Kaufzeitpunkt oder den Grad der Nutzung der betroffenen Dieselautos betrifft, sei eine gerechte und vernünftige Verteilung schwierig.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zeigen sich zufrieden mit dem Auftakt. „Das Gericht hat die Verhandlung bisher sehr gut geführt und hat auch aus unserer Sicht Andeutungen gemacht, dass es zu einer Verurteilung kommen kann“, sagte Anwalt Ralf Stoll. Der Verband klagt stellvertretend für 470 000 Dieselkunden, die sich von dem Autohersteller wegen falscher Diesel-Abgaswerte getäuscht und geschädigt sehen.