Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Zweitwohnungssteuern in zwei bayerischen Gemeinden gekippt und dabei klare Vorgaben für die Berechnung der Steuer gemacht. Die Regelungen in Oberstdorf und Sonthofen verstoßen nach dem Beschluss gegen den Gleichheitssatz, weil die Berechnung auf Grundlage der Einheitswerte für Grundstücke von 1964 erfolgt. Gut 50 Gemeinden in Bayern müssen ihre Steuersatzungen jetzt umarbeiten.