Berlin – Die Große Koalition hat sich intern auf die Eckpunkte für eine neue Grundrente geeinigt – kämpft aber mit parteiinternen Widerständen. Der Plan der Parteispitzen ist, den von der Union geforderten Begriff einer „Bedürftigkeitsprüfung“ zu streichen, dafür werden Obergrenzen bei Einkünften aus Kapital und Vermietung (auch des Ehepartners) eingezogen, verlautete aus der Koalition. Wohneigentum wird nicht eingerechnet. Nach internem Unmut in der CDU sagte die Koalition die entscheidende Sitzung für Montagabend jedoch kurzfristig ab.
Einigkeit besteht darüber, dass alle, die 35 Jahre an Beitragszeiten aufweisen, eine Rente zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung bekommen. Das war auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings streiten Union und SPD seit Monaten darüber, wer genau den Rentenaufschlag erhalten soll. Die Gesamtkosten für die Grundrente sollten unter zwei Milliarden Euro bleiben, verlangt die Union. Der SPD war wichtig, dass möglichst viele Menschen erreicht werden, zuletzt sollten es noch etwa 1,5 Millionen (statt 4 Millionen) sein. Dem Vernehmen nach gab es in den stundenlangen Vorbereitungen wiederholt Detail-Ärger um Berechnungen auf SPD-Seite.
Nach dem Bekanntwerden erster Eckpunkte am Wochenende formierte sich zudem Protest. Der Arbeitgeberverband BDA warnte die Union vor hohen Mehrausgaben. Auch die Junge Union und CDU-Haushaltspolitiker begehren auf. „Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ist ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die SPD zu Lasten der jungen Generation“, sagte JU-Chef Tilman Kuban. cd/dpa