Berlin – Die Bundesregierung hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung eingeleitet, die höhere Geldbußen und Fahrverbote für das Falschparken und die Behinderung von Rettungsgassen vorsieht. Außerdem beinhaltet das vom Kabinett abgesegnete Konzept von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Freigabe von Busspuren für mit mindestens drei Insassen besetzte Autos. Abschließend müssen noch die Bundesländer zustimmen, die Verordnung soll dann bald in Kraft treten.
Die Novelle soll unter anderem zu einem besseren Schutz von Radfahrern führen. So drohen künftig ein Bußgeld von 80 Euro statt bisher 20 Euro sowie ein Punkt in Flensburg für Autofahrer, die durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe Radfahrer gefährden.
Wenn Radfahrer durch das Parken auf dem Radweg behindert werden, werden statt 30 Euro in Zukunft 70 Euro fällig, außerdem führt dies ebenfalls zu einem Punkt in Flensburg.
Schärfere Strafen wird es durch die Verordnung auch für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse geben sowie für das Nichtbilden einer solchen Gasse. Hier drohen dann Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Dazu droht die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. afp