Berlin/München – Die Bundesregierung macht beim Plastiktüten-Verbot Ernst. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, dass die Beutel mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Müllbeutel seien davon nicht betroffen, auch nicht die kleinen Obstbeutel.
Das Verbot ist noch nicht in Kraft. Der Gesetzentwurf muss zuvor vom Bundestag gebilligt werden. Ein Verstoß soll für den Handel nach dem Entwurf als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100 000 Euro Bußgeld geahndet werden. „Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung“, sagte Schulze. Sie würden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt. Häufig landeten sie in der Umwelt, „wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können“. Auch Bioplastiktüten würden verboten, weil sie nicht unbedingt umweltfreundlicher seien. Momentan liege der Verbrauch in Deutschland etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern.
Bayern stellt am Freitag im Bundesrat ein noch umfassenderes Verbot zur Abstimmung. Demnach sollen auch die Obstbeutel („Hemdchenbeutel“) verboten werden. „Appelle reichen offenbar nicht, um im Alltag gänzlich auf eingefahrene Gewohnheiten zu verzichten. Kunststoffmüll muss deutlich reduziert werden“, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) unserer Zeitung. 2018 seien noch immer zwei Milliarden Plastiktüten verbraucht worden. In der Länderkammer ist eine Mehrheit für das Vorhaben möglich, aber noch nicht sicher. cd/epd