Berlin – Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Der Bundestag beschloss mit klarer Mehrheit ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
Spahn verteidigte die Impfpflicht, über die seit Jahren gestritten wird: „Masernschutz ist Kinderschutz.“ Die Erkrankung könne zu Lungen- und Gehirnentzündungen führen und tödliche Folgen haben. „Wenn jemand hier niest, der Masern hat, ist bis zu zwei Stunden danach durch die Tröpfchen in diesem Raum noch Ansteckungsgefahr“, rief er in den Plenarsaal. Es gehe um besseren Schutz für die Schwächsten in der Gesellschaft. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sprach von einem „Akt der Solidarität“ für Menschen, die sich nicht impfen lassen könnten, weil sie zu jung oder wegen chronischer Krankheiten zu schwach seien.
In Westdeutschland kommt nun die erste Impfpflicht seit einer von 1874 gegen Pocken, wie Spahn erläuterte. Er verwies darauf, dass es in der DDR seit 1970 eine Masern-Impfpflicht gab. In namentlicher Abstimmung votierten nun 459 Abgeordnete für die neue Impfpflicht, 89 lehnten sie ab, 105 enthielten sich.
Kitas dürfen ungeimpfte Kinder nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie die Vorgaben nicht befolgen. Greifen soll die Impfpflicht außerdem auch für alle Lehrkräfte und Erzieherinnen.