Entlastung für Betriebsrentner

von Redaktion

Kabinett beschließt 160 Euro Freibetrag für Krankenversicherung

Meseberg – Betriebsrentner werden ab Januar von Beiträgen für die Krankenkasse entlastet. Das Bundeskabinett beschloss in Meseberg einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen sind der Beitragssatz der Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag. Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Bisher müssen Betroffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der Freigrenze liegt.

Wer eine Betriebsrente von 318 Euro bezieht, was dem Doppelten des Freibetrags entspricht, muss folglich künftig den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro – sie müssen also künftig höchstens den halben Satz bezahlen.

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent – und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 0,9 Prozent und die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts, hier gilt weiterhin die Freigrenze. Entlastet werden nun vor allem Bezieher kleiner Betriebsrenten. Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169,25 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, soll nur auf 10 Euro statt auf den vollen Betrag Kassenbeiträge bezahlen – eine Entlastung um rund 25 Euro.

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