Steuerausgleich für Strafzinsen?

von Redaktion

Söder: Kosten sollen beim Fiskus geltend gemacht werden können

München – CSU-Chef Markus Söder fordert für Bankkunden einen steuerlichen Ausgleich von Negativzinsen. Es brauche einen „großen Masterplan, wie man die Sparer schützt und von Negativzinsen befreit“, sagte der bayerische Ministerpräsident der „Passauer Neuen Presse“. Wenn ein Verbot nicht möglich sein sollte, muss es einen Ausgleich geben.“ Der Staat solle Sparern gezahlte Negativzinsen darüber zurückgeben, dass diese steuerlich geltend gemacht werden können, forderte Söder. Im August hatte sich Söder für ein gesetzliches Verbot eingesetzt.

Banken müssen derzeit 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parken. Immer mehr Banken in Deutschland berechnen Firmenkunden, aber auch reichen Privatkunden Negativzinsen. Das Bundesfinanzministerium äußerte sich auf Anfrage nicht direkt zu Söders Vorstoß. Die Bundesregierung beobachte weiterhin die Situation, „insbesondere in Bezug auf die tatsächlichen Marktentwicklungen“. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, sprach von einer „reinen PR-Inszenierung von Markus Söder“.

Beobachter meinen jedoch, der Staat hätte allen Grund, über eine steuerliche Entlastung für Sparer nachzudenken. Er profitiert gewaltig von der Sparer-Misere, beispielsweise auch durch negativ verzinste Bundesanleihen.

Die Zinsausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen haben sich nach Berechnungen der Bundesbank in zehn Jahren Niedrigzins-Phase seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 bis 2018 insgesamt rund 368 Milliarden Euro an Zinskosten eingespart.

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