Berlin – Kinder sollen in Deutschland rechtlich deutlich bessergestellt werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat in Berlin den lange erwarteten Gesetzentwurf für eine Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz vorgelegt. Künftig müsse bei allem staatlichen Handeln immer mitgedacht werden, dass Kinder besonderen Schutz und Förderung verdienten, sagte Lambrecht. „Sie sind keine kleinen Erwachsenen, sondern sie haben unsere besondere Berücksichtigung verdient und deswegen die Verankerung im Grundgesetz.“
Konkret geplant ist eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist. Dort soll folgender Absatz eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Für die Änderung sind Zwei-drittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.