Gericht verbietet Werte-Kurse

von Redaktion

Urteil: Integrationsgesetz für Migranten verletzt die Verfassung

München – Schwere Schlappe für die Staatsregierung vor dem obersten Gericht des Freistaats: Das bayerische Integrationsgesetz verstößt in Teilen gegen die Landesverfassung. Diese Entscheidung gab Gerichtspräsident Peter Küspert gestern in München bekannt. Die Richter gaben damit Klagen der Grünen- und der SPD-Landtagsfraktion teilweise statt.

Verfassungswidrig ist unter anderem eine zentrale Norm des Gesetzes: eine Verpflichtung für Migranten, an einem „Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ teilzunehmen, wenn jemand die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringt. Dies verstößt laut Gericht gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit.

Ebenfalls verfassungswidrig ist eine Bestimmung, wonach Rundfunkanstalten „einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur leisten“ sollen – das verletzt nach Ansicht der obersten Richter unter anderem die Rundfunkfreiheit.

Die CSU hatte das umstrittene Integrationsgesetz 2016 im Landtag durchgesetzt, damals noch mit ihrer absoluten Mehrheit im Landtag. Besonders den Begriff der „Leitkultur“ hatten die beiden Oppositionsfraktionen vor Gericht kritisiert. Diesen Begriff hat der Verfassungsgerichtshof nun aber nicht grundsätzlich verworfen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will das Gesetz nun auf den Prüfstand stellen. Die Entscheidung werde ausgewertet und die verbliebenen Beanstandungen des Gerichts analysiert. Herrmann betonte dagegen, dass der Grundgedanke des Gesetzes mit der Verfassung vereinbar sei: „Die Verfassungsrichter haben das Konzept der Leitkultur bestätigt.“ Auch das Ziel einer Integrationspflicht sei mit der Landesverfassung vereinbar. Damit bleibe der von SPD und Grünen in ihren Klagen angegriffene Grundsatz des „Förderns und Forderns“ unangetastet.

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