Bundestag verschärft Waffenrecht

von Redaktion

Register ausgebaut – Neue Regeln für Jäger und Sportschützen

Berlin – Der Bundestag hat nach heftiger Debatte das Waffenrecht verschärft. Ein Gesetz, das mit den Stimmen der Union und der SPD verabschiedet wurde, sieht einen Ausbau des nationalen Waffenregisters vor, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Dazu werden auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und -händler eingeführt. Zudem wird die Größe von Magazinen bei bestimmten Waffen begrenzt. Eine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz vor Erteilung einer Erlaubnis soll sicherstellen, dass Extremisten legal keinen Zugang zu Waffen haben.

Gegen den Entwurf des Bundesinnenministeriums hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler mobil gemacht. Er sah unter anderem vor, dass Sportschützen regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen sollten, dass sie diese tatsächlich noch nutzen. Der Entwurf wurde nach den Protesten in einigen Punkten vom Bundestag abgeschwächt.

Jäger und Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Erlaubnis für Waffenbesitz erhalten, künftig nach fünf und noch mal nach zehn Jahren nachweisen müssen, dass ihr „Bedürfnis“ fortbesteht. Danach genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist. Künftig dürfen Jäger leichter Schalldämpfer erwerben. Das Verbot von Nachtsichtgeräten auf Jagdwaffen wird gelockert. „Wir befürworten den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd als probates Mittel zur Schwarzwildreduktion“, sagte ein Sprecher des Agrarministeriums in München unter Hinweis auf die Afrikanische Schweinepest. Gegen das Gesetz votierten FDP und AfD. Grüne und Linke enthielten sich.  dpa/cd

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