Berlin – Das neue Jahr bringt für viele Bürger eine zumindest kleine steuerliche Entlastung mit sich. So steigen der Grundfreibetrag um 240 Euro sowie der Kinderfreibetrag um 96 Euro je Elternteil. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 2,5 auf 2,4 Prozent. Ein Alleinerziehender mit einem Kind und 3000 Euro Bruttoeinkommen zahlt als Folge 152 Euro weniger Steuern im Jahr. Auch Rentner dürfen sich freuen: Geplant ist eine Erhöhung ab Juli um 3,15 Prozent im Westen und 3,92 Prozent im Osten Deutschlands. Für Hartz-IV-Empfänger werden die Regelsätze erhöht, das Wohngeld steigt und auch der Mindestlohn: von 9,19 auf 9,35 Euro. Für Azubis gibt es erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro im ersten Lehrjahr.
Entlastungen gibt es auch beim Elternunterhalt. Ab Januar werden Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro zur Kasse gebeten. Das Vermögen wird dabei nicht berücksichtigt.
Günstiger wird das Bahnfahren, weil der Bund die Mehrwertsteuer für Bahntickets ab 1. Januar von 19 auf sieben Prozent senkt. Die Bahn hat angekündigt, den Kostenvorteil voll an die Kunden weiterzugeben.
Aber nicht alles wird billiger, zum Beispiel das Fliegen. Der Bund erhöht ab April die Luftverkehrssteuer. So werden Fernflüge um 17,25 Euro teurer. Wie stark die Fluggesellschaften dies an die Kunden weitergeben, ist unklar. Mehr zahlen müssen auch Unterhaltspflichtige, Verkehrssünder und Stromkunden. Wegen der steigenden EEG-Umlage haben viele Stromanbieter zum Jahreswechsel Preiserhöhungen angekündigt. wha