München – Um den Lehrermangel aufzufangen, müssen die Grundschullehrer in Bayern ab dem nächsten Schuljahr eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr unterrichten. Zudem dürfen sie ebenso wie ihre Kollegen aus den Real- und Förderschulen künftig nur noch in Ausnahmefällen vor dem 66. Lebensjahr in Rente gehen. Er müsse „Spielräume im Dienstrecht“ nutzen, um dem grassierenden Lehrermangel zu begegnen, betonte Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Die zusätzliche Unterrichtsstunde wird auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, sie soll später zurückgegeben werden. Die Details dieser Regelung stehen aber noch nicht fest.
Der Mangel an Grundschullehrern, die schlechter bezahlt werden als etwa ihre Kollegen am Gymnasium, ist schon seit Jahren spürbar. Zuletzt hatte das Kultusministerium fertig ausgebildete Realschul- und Gymnasiallehrer aufs Grundschullehramt umgeschult. Doch reicht dies offenbar nicht aus.
Neben der Verlängerung der Unterrichtspflichtzeit wird auch bei Teilzeitverträgen die Mindeststundenzahl angehoben – an Förderschulen von 20 auf 23 Schulstunden in der Woche, an Grundschulen von 21 auf 24 Stunden. Sabbatjahre – also eine längere Auszeit – werden komplett abgeschafft.
Der Lehrerverband BLLV kündigte „massiven Widerstand“ an. Piazolo sagte dazu: „Dass die Verbände nicht in Jubelarien ausbrechen, liegt ja auf der Hand.“ Er hoffe aber auf „verantwortungsvolle“ Reaktionen. dw