Bayern rüttelt an Bonpflicht

von Redaktion

Landtag fordert Ausnahmeregeln – Frankreich für Untergrenze

München/Paris – Der Bayerische Landtag dringt auf Ausnahmeregelungen bei der Bonpflicht. Nötig seien praxistaugliche Maßnahmen, um „bürokratische Auswüchse für den bayerischen Mittelstand zu vermeiden“, heißt es in einem Antrag von CSU und Freien Wählern, der im Landtag beschlossen wurde.

Stellvertretend für Finanzminister Albert Füracker sagte Verkehrsminister Hans Reichhart (beide CSU) die Unterstützung der Staatsregierung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu: „Uns ist doch allen eins wichtig: Wir wollen die Bürokratie so klein wie möglich halten, wollen aber gleichzeitig die Steuergerechtigkeit und die Steuerehrlichkeit so hoch wie möglich halten.“

Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Handwerkstages (BHT), kritisiert dies gegenüber unserer Zeitung: „Der Staat schießt mit der Bonpflicht weit übers Ziel hinaus. Der Kauf von Breze oder Wiener wird doch in den elektronischen Kassensystemen bereits manipulationssicher verbucht. Zusätzlich noch einen Beleg auszudrucken, ist unverhältnismäßig. Vom Umweltaspekt ganz abgesehen.“

Unterdessen will Frankreich den Kassenzettel für kleine Beträge abschaffen. Ein neues Gesetz sieht vor, dass Kassenzettel für Beträge bis 30 Euro ab 2022 nicht mehr automatisch ausgedruckt werden sollen – es sei denn, der Kunde wünscht dies. Das Ganze soll schrittweise eingeführt werden – ab September 2020 für Beträge bis 10 Euro, ab Januar 2021 dann bis 20 Euro.

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