Berlin – Bauern sollen auffällige Schleuderpreise für Lebensmittel künftig dem Bundesagrarministerium melden. Das ist ein Ergebnis des Gipfels mit Landwirten und den großen Einzelhandelsketten im Bundeskanzleramt. „Der Handel steht im Wettbewerb. Dieser darf aber nicht einseitig auf dem Rücken unserer Bauern ausgetragen werden“, sagte Ministerin Julia Klöckner (CDU).
In wenigen Monaten sollen zudem heikle Handelspraktiken untersagt werden. Einkäufer dürfen Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln bei Bauern nicht mehr kurzfristig stornieren. Der Handel muss die Bauern spätestens nach 30 Tagen für Lieferungen bezahlen. Klöckner kündigte für solche Fälle Ordnungsmaßnahmen an. Ausgeschlossen werden müsse auch, dass sich Bauern Liefertermine kaufen oder einen Geldbetrag spenden müssen, um in neuen Filialen gelistet zu werden. Die Ministerin kündigte Folgetreffen an.
In einer Selbstverpflichtung soll der Handel festlegen, die Bauern auch für unverkaufte Produkte zu bezahlen, statt das auf deren Kosten zurückzuliefern. Außerdem soll kein Landwirt für einen Preisnachlass bei Verkaufsaktionen mitzahlen.
„Wir haben ein gemeinsames Interesse an einer starken regionalen Versorgung unserer Bevölkerung mit einheimischen Produkten“, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Gespräch mit Managern von Edeka, Rewe, Lidl, Aldi und anderen. Sie wolle nicht staatlich verordnete Mindestpreise, aber „faire Beziehungen“ der Akteure im Markt. cd