München – Wann soll die Polizei die Nationalität von Tatverdächtigen nennen – oder eben nicht? Die Münchner Polizei hat dafür eine eigene Linie entwickelt. Wie der Sprecher der Münchner Polizei, Marcus da Gloria Martins in einem „FAZ“-Interview mitteilte, halte man sich zwar grundsätzlich an die Linie, außer Alter und Geschlecht keine Angaben zur Nationalität eines Täters zu machen. Aber es gebe zwei Ausnahmen: „Wir haben in München viele Obdachlose, die sehr oft einen südosteuropäischen Bezug haben. Da ist die Nennung der Nationalität manchmal notwendig, um die Dinge richtig einordnen zu können“, so Gloria Martins.
Und es gebe eine zweite Gruppe, bei der die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen eine besondere Rolle spiele: „Migranten, die seit 2015 im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung nach München gekommen sind.“ Begründung: Es bestehe unbestritten ein sehr großes öffentliches Interesse an dieser Gruppe. „Die Bürger wollen wissen, ob diese Personen, die seit 2015 dauerhaft hier leben – in der Landeshauptstadt sind es rund 30 000 –, vermehrt Straftaten begehen“, so Gloria Martins.