Eine dänische Regional-Airline soll einem Hund Entschädigung zahlen – wegen eines ausgefallenen Kurzstreckenflugs in Italien. Die Besitzer hatten für das Tier ein Ticket für 27 Euro gekauft, ausgehend von der EU-Verordnung 261, die Entschädigungen regelt, wollen sie nun 250 Euro. Das Problem: Die Verordnung legt nicht fest, ob der Fluggast ein Mensch sein muss.