Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof entscheidet am 2. April darüber, ob Ungarn, Polen und Tschechien wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Das teilte das Gericht am Montag auf Twitter mit.
Um Italien und Griechenland zu entlasten, hatten die EU-Staaten 2015 in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160 000 Asylsuchenden beschlossen. Tschechien, Ungarn und Polen weigerten sich allerdings, sich daran wie vorgesehen zu beteiligen – obwohl der EuGH die Rechtmäßigkeit der Entscheidung in einem späteren Urteil bestätigt hat. Dagegen klagte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht (Rechtssachen C-715/17, C-718/17 und C-719/17).
Bereits im vergangenen Oktober befand eine EuGH-Gutachterin, dass Ungarn, Polen und Tschechien sich nicht hätten weigern dürfen, den Beschluss umzusetzen. Ihre Vorbehalte seien unbegründet, da es ihnen ohne Weiteres möglich gewesen wäre, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen. Die EuGH-Richter folgen der Einschätzung der Gutachter häufig, aber nicht immer. Zuletzt beispielsweise beim Urteil gegen die deutsche Pkw-Maut.