Osnabrück – Ein Jahr nach dem Beschluss zur Übernahme der meisten sogenannten Flüchtlingsbürgschaften stehen die Kosten für Bund und Länder fest: Bundesweit hätten die betroffenen Einrichtungen „Forderungsausfälle in Höhe von insgesamt 21 698 509 Euro gemeldet“, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise hatten Zehntausende Privatpersonen und Institutionen Syrern mit „Flüchtlingsbürgschaften“ eine Einreise nach Deutschland ermöglicht. Sie verpflichteten sich zur Übernahme der Sozialleistungen. Weil aber zahlreiche Bürgen von den Behörden unzureichend über die Geltungsdauer informiert worden waren, hatte sich die Politik 2019 auf eine Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung geeinigt. 2016 hatte die Große Koalition dann klargestellt, dass die Verpflichtungen für die Dauer von fünf Jahren gelten. kna