München/Karlsruhe – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen ist in Bayern positiv aufgenommen worden. „Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass die Justiz neutral ist“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Persönliche Weltanschauung oder religiöse Überzeugung dürften bei den Entscheidungen der Richter und Staatsanwälte keine Rolle spielen. „Das muss auch im Auftreten gegenüber dem Bürger äußerlich zum Ausdruck kommen“, so Eisenreich.
Die Karlsruher Richter hatten zuvor entschieden, dass der Gesetzgeber muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten darf, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen. Der Beschluss wurde gestern in Karlsruhe veröffentlicht. Ein Kopftuch-Verbot ist aber nicht zwingend (Az. 2 BvR 1333/17).