Berlin – Im zähen Ringen um eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags schlägt die SPD-Fraktionsspitze eine Deckelung der Abgeordneten-Zahl für die nächste Wahl vor. Es sollten maximal 690 Mandate vergeben werden, schrieb der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider in einem Gastbeitrag. Darüber hinaus gehende Überhangmandate für direkt gewählte Abgeordnete sollten quasi verfallen.
„Das ist nicht schön, aber verfassungsrechtlich zulässig und notwendig, wenn wir einen funktionsfähigen Bundestag haben wollen, der in seiner Größe Akzeptanz und Zustimmung bei den Bürgern unseres Landes findet“, schrieb Schneider. Nach der Wahl solle dann eine „Reformkommission“ eine langfristige Lösung finden.
Die Parteien ringen seit Jahren darum, eine immer weitere Vergrößerung des Parlaments zu verhindern. Seit 2017 ist der Bundestag mit 709 Abgeordneten so groß wie nie zuvor, eigentlich sind 598 Abgeordnete vorgesehen. Ohne eine Reform droht bei der nächsten Wahl ein erneutes Anwachsen. Das liegt an den Überhangmandaten: Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen, darf sie diese als Überhangmandate behalten, die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.