Eltern klagen gegen Masern-Impfpflicht

von Redaktion

Karlsruhe – Beim Bundesverfassungsgericht haben Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern am Sonntag Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit gestern eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kleinen geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Die klagenden Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder verletzt.

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