Quarantäne für Kontaktpersonen

Landkreis Rosenheim erlässt neue Allgemeinverfügung

Rosenheim – Personen aus dem Landkreis Rosenheim, die direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Diese Allgemeinverfügung hat der Landkreis Rosenheim gestern erlassen. Wie die Behörde mitteilte, tritt die Verfügung am heutigen Mittwoch i

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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