Quarantäne für Kontaktpersonen

von Redaktion

Landkreis Rosenheim erlässt neue Allgemeinverfügung

Rosenheim – Personen aus dem Landkreis Rosenheim, die direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Diese Allgemeinverfügung hat der Landkreis Rosenheim gestern erlassen. Wie die Behörde mitteilte, tritt die Verfügung am heutigen Mittwoch in Kraft.

Nach Angaben des Landkreises soll die Vorgabe das Team des Staatlichen Gesundheitsamtes entlasten, „weil eine telefonische oder schriftliche Anhörung von Kontaktpersonen der Kategorie I nicht mehr notwendig ist“. Konkret heißt das, für Personen, die durch das Staatliche Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I ermittelt sind, wird für einen Zeitraum von 14 Tagen eine sogenannte häusliche Quarantäne angeordnet. Die Absonderung beginnt mit dem letzten Kontakt zum bestätigten Coronavirus-Erkrankten.

Sollten sich innerhalb dieser 14-tägigen Quarantänezeit Erkrankungssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Kurzatmigkeit, Muskel-, Gelenk-, Kopf- oder Halsschmerzen entwickeln, verlängert sich die Quarantäne um weitere 14 Tage, beginnend ab dem ersten Tag des Auftretens der Erkrankungssymptome. Diese Anordnung endet nach Ablauf dieser 14 Tage aber nur, wenn die Kontaktperson 48 Stunden vor Ablauf der Quarantänezeit symptomfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, verlängert sich die Quarantänezeit so lange, bis die Person 48 Stunden symptomfrei ist.

In dieser Zeit darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen werden. Lediglich der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon ist gestattet. Der Besuch von Personen, die nicht dem Haushalt angehören, ist untersagt.

Artikel 1 von 11