Maskenpflicht ab sechs Jahren

von Redaktion

Bußgeld bei Verstößen – In Schulen gibt es aber keinen Zwang

München – Die Maskenpflicht in Bayern soll für jeden gelten, der sechs Jahre oder älter ist. Das hat das Kabinett am Dienstag in München entschieden. Verstöße werden laut Staatskanzleichef Florian Herrmann mit einem Bußgeld geahndet. „Die Höhe muss man sehen“, sagte der CSU-Politiker. Neben Polizeibeamten soll auch das Personal von Bussen und Bahnen die Einhaltung kontrollieren.

Wegen der Corona-Pandemie gilt ab Montag in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken – mit Masken, Schals oder Halstüchern. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) appellierte aber an die Bürger, nicht bis dahin zu warten. Es sei „schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen“.

In Rosenheim wird es schon ab dem heutigen Mittwoch eine Maskenpflicht geben. Sie gelte in Stadt und Landkreis, teilten die Kommunalbehörden mit. Möglich macht das eine neue Regelung für sogenannte Corona-Hotspots. In Rosenheim sind die Infektionszahlen besonders hoch. Auch Straubing ist stark betroffen. Dort soll die Maskenpflicht ab Donnerstag gelten.

Keine Maskenpflicht gibt es in den Schulen, die ab Montag für Abschlussklassen wieder öffnen. Dies teilte das Kultusministerium mit. Der Landkreis München will dennoch für jeden Schultag jedem Schüler eine Maske zur Verfügung stellen, pro Tag 50 000 Stück. Hingegen hat der Landkreis Deggendorf seinen Schulen den Maskenkauf explizit untersagt. mmä/dw

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