Bayern: Hotline für zu volle Züge

von Redaktion

Maskenpflicht gilt auch an Bahnsteigen und Haltestellen

München – Der Bus- und Zugverkehr in Bayern soll ab 18. Mai wieder im Normalbetrieb laufen. Fahrgäste sollen aber besonders auf Abstände und Hygiene achten. „Es muss klar sein, dass wir uns nicht anhusten, dass wir Abstand halten und Maske, Tuch oder Schal tragen“, sagte Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Nachmittag. Sie kündigte an, die Maskenpflicht werde in Zügen, Bussen, Trams, Taxis, an Bahnsteigen und auch Haltestellen gelten. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit; die Höhe des Bußgelds ist allerdings noch nicht festgelegt.

In Bayern sollen verstärkt Langzüge und mehr Busse die Passagierdichte entzerren. Die Staatsregierung richtet zudem eine Beschwerde-Hotline ein. Wo Verkehrsmittel überfüllt sind, sollen Passagiere das dem Verkehrsministerium konkret und unter Angabe von Zeit und Ort melden: (089) 2192 3020. Sie soll Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein.

Die S-Bahn erklärte, die Abstandshaltung sei im Berufsverkehr sicher nicht zu gewährleisten. Um so wichtiger sei die Maskenpflicht. Bis zum 18. Mai sollen zuletzt ausgefallene Takt-Verstärker auf Linien wie S 3 oder S 8 wieder fahren.cd/dw

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