Kirchen dürfen im Mai öffnen

von Redaktion

Maske und Abstand: Gottesdienste in zwei Wochen wieder erlaubt

München – Bayern lässt ab 4. Mai die Kirchen wieder öffnen. Wenn die Gläubigen einen Mundschutz tragen und zwei Meter Mindestabstand halten, sind Gottesdienste bis maximal eine Stunde Dauer dann erlaubt, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unserer Zeitung. „Es geht um die Gewährleistung der Glaubensfreiheit, aber auch um Gesundheitsschutz.“ Beides sei mit diesen Auflagen möglich.

Die christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und Vertreter von Moscheen haben sich auf diese Grundregeln geeinigt. Die großen Religionsgemeinschaften legen dazu genauere Konzepte vor. So werden Hostien künftig in der Kirchenbank, nicht am Altar gegessen. In Moscheen sollen Betende ihren eigenen Teppich und einen eigenen Koran mitbringen. Es wird nach Herrmanns Angaben kein großes gemeinsames Freitagsgebet und kein kollektives Iftar-Mahl geben. „Dieser Ramaqdan wird völlig anders sein“, sagte der minister, er erwarte aber nach sehr vertrauensvollen Gesprächen „keine Probleme“.

Seit über einem Monat fallen Gottesdienste unter die strengen Corona-Einschränkungen im Freistaat. Davon war auch das Osterfest betroffen, für jüdische Gemeinden die gemeinsame Feier des Pessachfestes.

Bayern ist nicht das erste Land, das Versammlungen von Gläubigen wieder zulassen will. Vorreiter war Sachsen, hier werden seit dieser Woche schon wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert. Auch Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg hatten dies für Anfang Mai angekündigt. Dort ist der erste Sonntagsgottesdienst am 3. Mai wieder erlaubt, in Bayern ist das erst am 10. Mai.  cd

Artikel 2 von 11