Rüffel für Europas Zentralbank

von Redaktion

Bundesverfassungsgericht setzt Anleihenkäufen Grenzen

Karlsruhe – Wegweisendes Urteil aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Deutsche Bundesbank darf sich nach der Entscheidung künftig nur unter bestimmten Bedingungen an dem Kaufprogramm beteiligen. Das oberste deutsche Gericht stellte sich erstmals gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts. Die aktuellen Notprogramme der EZB in der Corona-Krise klammerten die Verfassungsrichter ausdrücklich aus (Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Um Konjunktur und Inflation anzukurbeln, stecken Europas Währungshüter seit März 2015 Billionen in den Kauf von Wertpapieren von Staaten und Unternehmen. Damit hat die Notenbank nach Auffassung der Verfassungsrichter ihr Mandat für die Geldpolitik überdehnt.

Die Bundesbank darf künftig nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem Kaufprogramm angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen.

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