Gericht kippt 20-Uhr-Regelung
Richter kassieren Beschränkung – Lokal darf vorzeitig länger öffnen
Augsburg – Erneut hat ein Gericht in Bayern eine von der Staatsregierung erlassene Beschränkung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beanstandet. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben, der seine Gäste auch im Außenbereich bis 22 Uhr statt wie bislang erlaub