Gericht kippt 20-Uhr-Regelung

Richter kassieren Beschränkung – Lokal darf vorzeitig länger öffnen

Augsburg – Erneut hat ein Gericht in Bayern eine von der Staatsregierung erlassene Beschränkung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beanstandet. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben, der seine Gäste auch im Außenbereich bis 22 Uhr statt wie bislang erlaub

Montag, 30. März 2026

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