Gericht kippt 20-Uhr-Regelung

von Redaktion

Richter kassieren Beschränkung – Lokal darf vorzeitig länger öffnen

Augsburg – Erneut hat ein Gericht in Bayern eine von der Staatsregierung erlassene Beschränkung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beanstandet. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben, der seine Gäste auch im Außenbereich bis 22 Uhr statt wie bislang erlaubt nur bis 20 Uhr bewirten möchte. Das Gericht ist der Ansicht, es gebe aus infektionsschutzrechtlicher Sicht keinen Grund dafür, dass in dem Lokal der Innenbereich länger bewirtet werden dürfe als die Terrasse. Die Stadt reagierte der „Augsburger Allgemeinen“ zufolge noch am Donnerstagabend, und erlaubt nun allen Gastronomen, ihre Biergärten und Außenbereiche bis 22 Uhr zu öffnen.

„Sie können sich vorstellen, wie die Gäste reagiert haben, wenn wir ihnen um 20 Uhr sagen mussten, dass sie jetzt nicht mehr hier sitzen dürfen“, sagt der Geschäftsführer des Restaurants Palladio, Bernhard Spielberger. „Für meinen Mandanten ist das eine wirtschaftlich wichtige Entscheidung“, sagt Anwalt Bernhard Hannemann. Den Eilantrag hatte er bereits eingereicht, bevor die Staatsregierung beschloss, die Öffnungszeiten für Innen- und Außenbereich anzugleichen. Diese Regelung gilt aber erst ab kommendem Dienstag. Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der FW-Fraktion im Landtag, fordert deshalb, allen Restaurants schon über Pfingsten die längere Bewirtung zu ermöglichen. Auch die FDP spricht sich für eine sofortige Angleichung aus.

Bereits Ende April hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. dg

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