Leipzig – Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe war rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt dieses bei 80 Cent. Geklagt hatte ein Verband verschiedener Postunternehmen gegen die Bundesrepublik.