München – Ab sofort dürfen die Wirte im gesamten Freistaat ihre Gäste bis 22 Uhr in ihren Außenbereichen bedienen und verpflegen. Die Staatsregierung zieht nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg die eigentlich erst für Dienstag nach Pfingsten geplante Verlängerung der Öffnungszeiten um zwei Stunden für alle gastronomischen Außenbereiche vor.
In Innenbereichen gilt unverändert die 22-Uhr-Grenze. Diese Entscheidung diene dem Rechtsfrieden und verhindere, dass es in Bayern einen Flickenteppich bei den Öffnungszeiten gebe, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). „Wenn man den Wirten so schon früher entgegenkommen kann, wollen wir dem nicht im Weg stehen.“ Die Entwicklung der Infektions-Zahlen zeige, dass die längere Öffnungszeit unter Maßgabe der geltenden Hygieneregelungen verantwortbar sei. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte am Donnerstag dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben und die Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr gestattet. Daraufhin erlaubte die Stadt Augsburg allen Wirten sofort die längere Öffnung, mehrere Kommunen folgten.