Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel des Bundeslandes für unwirksam erklärt. Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilte der VGH in Mannheim mit. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung statt.