Erfurt – In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen am 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Diese neue Regelung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Bund und Länder hatten ursprünglich vereinbart, die Kontaktbeschränkungen in einer abgemilderten Form noch bis zum 29. Juni zu verlängern. Etliche Bundesländer haben die Regeln bereits gelockert.
Eine Maskenpflicht bleibt in Thüringer Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr bestehen. Mit der neuen Verordnung dürfen aber noch mehr Einrichtungen öffnen – etwa Schwimm- und Freizeitbäder in geschlossenen Räumen sowie Thermen, Saunen und Kinos. Allerdings müssen zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigt werden. Dorf- und Volksfeste sowie Festivals sollen in Einzelfällen wieder erlaubt werden können. Die Genehmigung sei aber zu versagen, wenn die Veranstaltung „in besonderem Maße geeignet ist, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern“, heißt es.