München/Regensburg – Angesichts der sinkenden Corona-Fallzahlen will die Staatsregierung die Regeln für die Gastronomie lockern. Man steuere auf eine Sperrstunde von 23 statt 22 Uhr zu, heißt es aus der Staatsregierung vor der Kabinettssitzung am Dienstag. Zudem sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden. Bisher dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen; in anderen Ländern gilt eine Zehn-Personen-Regel.
Ins Wanken gerät derweil, wie von den Freien Wählern gefordert, das Wellness-Verbot in Bayerns Hotels. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat per Eilbeschluss für ein Hotel im Bayerischen Wald die Öffnung der Saunen im Innen- und Außenbereich sowie des Innenschwimmbeckens erlaubt. Zwar sei die Pandemie „keineswegs überstanden“, aber ein Hygieneschutzkonzept könne die Gefahr eindämmen. Beim Dampfbad und den Infrarotkabinen erlaubte das Regensburger Gericht keine Öffnung. Formal gilt dies nur für das konkrete Hotel. Auf ein Einzelfall-Urteil zur Außengastronomie Ende Mai hatte die Staatsregierung aber ebenfalls mit einer schnellen Lockerung reagiert. cd