Handel: Steuerrabatt an der Kasse

von Redaktion

Konjunkturpaket beschlossen – Hilfe für 200 000 Betriebe in Bayern

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hat die unbürokratische Umsetzung der ab 1. Juli geplanten Mehrwertsteuersenkung zugesagt: In einer Mail an die Preisbehörden der Länder heißt es, Handel und Anbieter von Dienstleistungen müssten ihre Preisauszeichnungen – etwa an sämtlichen Regalen – nicht in der Nacht zum 1. Juli ändern, sondern könnten auch pauschale Rabatte an der Kasse gewähren. Die Preisangabenverordnung erlaube dies unter bestimmten Voraussetzungen, teilte das Ministerium am Freitag mit. Damit wird es für die Händler leichter, die Senkung direkt an die Kunden weiterzugeben.

Das Bundeskabinett beschloss am Freitag, die Mehrwertsteuer ab Juli für ein halbes Jahr von 19 auf 16 Prozent abzusenken, den ermäßigten Satz von sieben auf fünf Prozent. Dies soll die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder ankurbeln. Für preisgebundene Artikel wie Bücher, Zeitungen und rezeptpflichtige Arzneimittel gilt die befristete Steuersenkung nicht.

Zugleich will die Bundesregierung eine Pleitewelle verhindern: Kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen. Das Kabinett brachte am Freitag sogenannte Überbrückungshilfen auf den Weg, die eine Pleitewelle verhindern sollen. Es gehe darum, dass die Firmen die nächsten Monate überlebten und dann dabei seien, wenn die Wirtschaft wieder wachse, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Allein in Bayern werden das Geld nach Angaben der Industrie- und Handelskammer 200 000 Betriebe und Selbstständige beantragen.

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