Gericht kippt Corona-Sperrstunde

von Redaktion

Keine Einschränkungen mehr für Restaurant-Öffnungszeiten

München – Die Öffnungszeiten von Bayerns Biergärten und Restaurants unterliegen ab sofort keinen Vorgaben der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Krise mehr. Faktisch gelten damit wieder die gleichen Vorgaben für die Öffnungszeiten wie vor der Krise.

Die Staatsregierung reagierte am Freitag auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Richter hatten die derzeit noch geltende vorgezogene Sperrstunde ab 22 Uhr für Bayerns Gastronomie wegen der Corona-Pandemie gekippt. Sie bewerteten die eingeschränkt gestattete Abgabe von Speisen und Getränken in den Innenräumen von Gaststätten und auf Freischankflächen von 6 bis 22 Uhr „als nicht rechtskonform“. Damit hat bereits zum vierten Mal ein Gericht eine Corona-Beschränkung in Bayern kassiert. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) betonte: „Ich möchte keine neue Sperrstunde, sondern das Urteil annehmen und zu den Öffnungszeiten vor Corona zurückkehren.“

Artikel 7 von 11