München – Die Staatsregierung hat die nächste gerichtliche Schlappe wegen ihrer Anti-Corona-Maßnahmen erlitten – allerdings zunächst nur in einem Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Regensburg hält das bis Monatsende geltende Verbot des normalen Betriebs in Kindertageseinrichtungen nicht mehr für verhältnismäßig.
Mit der Entscheidung, die am Montag veröffentlicht wurde, gab das Gericht dem Antrag der Eltern eines vierjährigen Kindes statt. Der Beschluss wirkt sich laut Mitteilung aber nur in Bezug auf die betroffene Familie aus: Der vierjährige Sohn darf den Kindergarten seither wieder besuchen.
Nun muss voraussichtlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden: Die Staatsregierung kündigte am Montag an, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Ab 1. Juli dürfen ohnehin alle Kinder in Bayern wieder ihre Kitas besuchen. Derzeit sind es rund 80 Prozent – die Staatsregierung hatte die Einrichtungen schrittweise für immer mehr Kinder wieder geöffnet.
Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus, dass das Verbot des regulären Kita-Betriebs „keine hinreichende gesetzliche Grundlage (mehr) findet“. Bei summarischer Überprüfung erscheine „eine Schließung des regulären Betreuungsangebotes in einer Kindertageseinrichtung und ein entsprechendes Betretungsverbot nicht mehr verhältnismäßig“.
Herbe Kritik an der Staatsregierung übten Grüne, SPD und FDP. „Bis heute werden 20 Prozent der Kinder von der Kita ausgeschlossen. Diese abstruse Regelung der Söder-Regierung ist weder mit dem Infektionsschutz begründbar noch ist sie kind- und familiengerecht“, sagte Johannes Becher (Grüne).