Wird eine Tonaufnahme zum wichtigen Beweismittel? Das Verfahren gegen zwei Bundespolizisten (Symbolfoto: dpa), die sich 2018 in einer Rosenheimer Gaststätte rassistisch geäußert und den Hitlergruß gezeigt haben sollen, ist am gestrigen Mittwoch vor dem Amtsgericht Rosenheim fortgesetzt worden. Ein Zeuge hatte das mögliche Fehlverhalten der beiden Beamten per Handy aufgenommen, die Ermittler die Stimmen schließlich den Angeklagten zugeordnet. Insgesamt acht Zeugen waren am gestrigen zweiten Verhandlungstag geladen. Der Prozess wird am 10. Juli fortgesetzt. Dann soll auch ein Urteil fallen. » REGION, SEITE 9