Traunstein/Mühldorf – Der Streit um das eigenmächtige Umstellen einer Waschmaschine im Gemeinschaftskeller eines Sechsparteienhauses in Mühldorf nach einem Mieterwechsel brachte einem 68-Jährigen den Tod. Ein 79 Jahre alter Rentner stach ihn fünf Wochen später von hinten in den Rücken und von vorne in den Bauch. Das Opfer verlor innerlich massiv Blut aufgrund durchtrennter Gefäße und verstarb im Klinikum Mühldorf (wir berichteten). Das Schwurgericht Traunstein schickte den geständigen Täter gestern wegen Mordes aus Heimtücke lebenslang hinter Gitter. Der Haftbefehl blieb bestehen.
Zwei psychiatrische Sachverständige attestierten dem Rentner gestern volle Schuldfähigkeit. Sie hätten „einige Persönlichkeitsakzentuierungen“, aber keine Hinweise auf schwerwiegende psychiatrische Erkrankungen gefunden. Er sei psychisch stabil und belastbar, „eine gesunde Persönlichkeit“, „ein Situationstäter ohne grundsätzliche Disposition zu Aggressionstaten“.
Staatsanwalt Markus Andrä plädierte im Sinn der Anklage auf Mord aus Heimtücke und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Tötungsvorsatz sei nachgewiesen, auch durch das bewusste Deponieren des Messers im Keller. Das Opfer habe keine Chance gehabt, demAngriff zu entrinnen.
Eine „tragische Situation“ führte der Verteidiger, Axel Reiter aus Mühldorf, ins Feld. Sein Mandant habe den Tod des 68-Jährigen nicht geplant und nicht gewollt, vielmehr in einem Ausnahmezustand „spontan reagiert“. Wegen Mordes aus Heimtücke und der besonderen Umstände sei eine Strafe von 13 Jahren ausreichend.
Vorsitzender Richter Erich Fuchs betonte im Urteil, der Angeklagte habe bislang ein ordentliches, straffreies Leben geführt. Das Schwurgericht sei aber vom Tötungsvorsatz „ohne Zweifel überzeugt“. Der 79- Jährige nahm das Urteil sichtlich interessiert und scheinbar gelassen auf. kd