München – Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. „Wir werden ab sofort für laufende Verfahren die alte Rechtslage anwenden“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag zu Verstößen gegen die Verkehrsordnung. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten: Demnach droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Der Fehler im Ministerium dürfte die Kritik an der Amtsführung Scheuers weiter verschärfen. Unter den Ländern geht die Meinung über die Aussetzung des Bußgeldkataloges auseinander. Auch das Saarland will die Regeln aussetzen. Dagegen sagte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin Hoff (Linke): „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“