Ärzte dürfen gesetzlich Krankenversicherte künftig unter bestimmten Bedingungen per Videosprechstunde krankschreiben. Eine Anpassung der entsprechenden Regeln beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss. Voraussetzungen sind, dass der Patient der Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videoschaltung zulässt.