Entlastung für soziale Vermieter

von Redaktion

Gesetzentwurf: Regierung will steuerliche Benachteiligung mildern

München – Die Bundesregierung plant nach Informationen unserer Zeitung Erleichterungen für sozial eingestellte Vermieter. Ein Gesetzentwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass Vermieter Werbungskosten – etwa Ausgaben für Instandhaltung oder Finanzierung – schon dann steuerlich voll geltend machen können, wenn sie nur 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen. Bisher liegt die Grenze bei 66 Prozent. Nimmt ein Vermieter weniger, erkennt das Finanzamt die Werbungskosten nicht in voller Höhe an.

Kritiker bemängeln, dass die aktuelle Regelung all jene be- strafe, die sozial verträgliche Mieten anbieten wollen. „Deshalb ist die geplante Neuregelung ein wichtiger Schritt und ein klares Signal für bezahlbare Mieten“, sagt der Münchner Bundestagsabgeordnete Wolfgang Stefinger (CSU). Der Staat müsse zeigen, dass er sozial verträgliche Mieten honoriere.

Die Neuregelung betrifft viele private Vermieter, aber auch Arbeitgeber, die Angestellten günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Ob sie rückwirkend auch für 2020 gelten würde, ist unklar. Manche Vermieter haben im Krisen-Jahr Mieten gestundet, reduziert oder gar erlassen – gerade in diesen Fällen dürfe es „nicht zur teilweisen Aberkennung der Werbungskosten“ kommen, sagt Stefinger. Hier brauche es Rechtssicherheit.

Auch der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins München, Rudolf Stürzer, sieht die geplante Neuregelung positiv. „Wir fordern das seit langer Zeit“, sagte er. In den letzten Jahren hätten immer mehr Vermieter über die Gesetzeslage geklagt und die Miete auf Druck der Finanzämter erhöht. „Die Neuregelung wird vielen Mietern eine Erhöhung ersparen.“ Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause in die Beratungen.  mmä

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