München – Die Staatsregierung gibt den Beamten des Freistaats zum Start der Sommerferien klare Vorgaben für die Urlaubsplanung. Wer in Corona-Risikogebieten mit anschließender Quarantänepflicht Urlaub macht, muss gegebenenfalls Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge nehmen. Das geht aus einem Schreiben des Finanzministeriums an die obersten Dienstbehörden hervor, das unserer Zeitung vorliegt. In einigen Konstellationen sei sogar die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu prüfen.
Wenn Beamte bewusst eine Reise mit anschließender Quarantäne antreten, die dann nicht in den Urlaub falle, sei dies „grundsätzlich als unangemessenes Handeln anzusehen“, heißt es in dem Schreiben. Probleme bekommt vor allem, wer keine Möglichkeit zur Telearbeit hat – also beispielsweise Lehrer oder Polizisten. Sie müssten dann während der Quarantäne eigentlich Urlaub nehmen. Da dies bei Lehrern nach Schulbeginn nicht möglich ist, bliebe nur Sonderurlaub unter Wegfall der Leistungen mit Ausnahme der Beihilfe der Krankenversicherung. Der Vorwurf liege „im bewussten Herbeiführen einer Quarantänesituation, die von vornhe-rein nicht während der Urlaubszeit, sondern erst in der an den Urlaub anschließenden Dienstzeit liegt“, heißt es.
Der bayerische Beamtenbund (BBB), der im Vorfeld in die Überlegungen mit eingebunden war, erklärt sich mit dem Vorgehen der Staatsregierung einverstanden. „Beamte haben nun einmal eine besondere Stellung“, sagte BBB-Chef Rainer Nachtigall unserer Zeitung. „Insofern ist das für uns schon nachvollziehbar.“ mik/cd