Traunstein/Mühldorf – Der zwölfte von 38 Messerstichen verursachte die letztlich tödliche Verletzung der Kopfschlagader bei einem 57-jährigen Mühldorfer, der trotz aller ärztlichen Bemühungen nicht mehr zu retten war (wir berichteten). Den 47-jährigen Täter, einen Hilfsarbeiter und Nachbar des Opfers, verurteilte das Schwurgericht Traunstein gestern wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Eine Unterbringung zum Alkoholentzug lehnte die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ab. Der Angeklagte nahm das Urteil mit blassem Gesicht, gesenktem Kopf und äußerlich ruhig entgegen.
Im Urteil führte der Richter aus, der 57-Jährige habe an der Lebensgefährtin des Angeklagten offensichtlich Interesse gehabt. Unmittelbar vor den Messerstichen habe der eifersüchtige 47-Jährige in einem Chatverkehr mit der 36-Jährigen gedroht, dem Kontrahenten etwas anzutun und anschließend diese Drohungen wahr gemacht.
Mit einem Klappmesser sei der Arbeiter zum Nachbarhaus gegangen. Der Kampf habe sich von der Küche zum Schlafzimmer verlagert. Dort habe der Täter dem am Boden liegenden Opfer Dutzende Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Der „Stich Nummer 12“ habe die Kopfschlagader durchtrennt.
„Der Angriffswille ging vom Angeklagten aus. Er wollte den anderen töten“, so die Überzeugung des Richters. Das ergebe sich aus der Heftigkeit und Vielzahl der Stiche, außerdem aus den Äußerungen des Täters. So habe er nach der Festnahme einen Polizeibeamten gefragt, ob der Mann tot sei. Einem anderen Beamten gegenüber habe er sich über die Todesnachricht mit erhobenen Daumen gefreut. Fuchs hatte „keine Zweifel an einem direkten Tötungsvorsatz“.
Die Entscheidung des Schwurgerichts wird vorläufig nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal Revision an. Kd