München – Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, sollen dafür keinen Urlaub nehmen und auch keinen Verdienstausfall befürchten müssen. Laut Bundesgesundheitsministerium springe in diesen Fällen der Staat ein. So sei es in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Ein Sprecher des Ministeriums sagte unserer Zeitung auf Anfrage, es sei „konsentierte Rechtsauffassung der Bundesregierung“, dass das auch dann gelte, wenn man „wissentlich in ein Risikogebiet fährt“.
Die Regelung ist heikel, weil Minister Jens Spahn (CDU) plant, die vor allem von Bayern propagierte Testpflicht für Heimkehrer wieder abzuschaffen und durch ausgedehntere Quarantäne zu ersetzen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reagierte deshalb ablehnend auf eine Kostenübernahme. „Wir sind grundlegend skeptisch“, sagte der CSU-Chef unserer Zeitung. „Dadurch entstehen ungleich höhere Kosten für den Steuerzahler, ohne die Sicherheit zu verbessern.“
Der Umgang mit Reisenden wird einer der Hauptstreitpunkte beim heutigen Treffen der Ministerpräsidenten mit Angela Merkel sein. Spahn hat viele Gesundheitsminister der Länder hinter sich. Sie sagen, Massentests seien zu teuer und bänden zu viele Kapazitäten in Laboren. Bayern möchte unbedingt daran festhalten.
Unterstützung bekommt Söder vom Chef des Münchner Flughafens, Jost Lammers. Eine obligatorische Quarantäne werde die Reisebranche zurückwerfen. „Das würde zur Folge haben, dass ein Großteil der Geschäfts- und Privatreisenden ihre Reisepläne nicht mehr umsetzen können“, so Lammers. hor/mik